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Gemeinschafts­praxis Kaesmacher, Rommerskirchen
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Öffnungszeiten


Mo.08:00-12:00
Di.08:00-12:00 | 14:30-18:00
Mi.08:00-12:00
Do.08:00-12:00 | 14:30-18:00
Fr.08:00-12:00
u. nach Vereinbarung

Hautkrebsscreening

Für alle ab 35 Jahren

Gesund bleiben kann man nicht früh genug.

Vom 1. Juli 2008 an haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte „Hautkrebs-Screening“.

Deutschland führt damit weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein.

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in der speziell hierzu qualifizierten Praxis über die Chipkarte abgerechnet.

Früherkennungsuntersuchungen können in Form eines Screenings durchgeführt werden.

Der Begriff „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Filteruntersuchung“. Bei den Personen, die sich am Screening beteiligen, wird gezielt und nach einer festgelegten Methode nach einer Erkrankung bzw. Risikofaktoren gesucht. Die Qualität eines Screenings ist gesichert, weil die Untersuchung sowohl definierten Kriterien entspricht als auch auf eine standardisierte Weise abläuft.

Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien, einen Risikofaktor oder mehrere Risikofaktoren einer Erkrankung feststellen. Daher ist nicht jede Erkrankung geeignet, per Screening herausgefunden zu werden. Die Krankheit muss ein erkennbares Frühstadium haben, in dem eine Behandlung wirksamer ist als wenn die Erkrankung später entdeckt wird. So kann die Sterblichkeit gesenkt und die Lebensqualität verbessert werden.

Die Zielgruppe eines Screenings sind Menschen, die sich gesund fühlen.

Beispiele für Screenings sind das Brustkrebs-Screening (Mammografie) sowie das neue Hautkrebs-Screening (visuelle, standardisierte Ganzkörperinspektion).

Wie läuft das Screening ab?

Zuerst erkundigt sich Ihr Arzt nach Ihrem jetzigen gesundheitlichen Zustand und Ihren Vorerkrankungen. Außerdem stellt er Risikofaktoren fest.

Dann folgt die Untersuchung der ganzen Haut. Hierfür legen Sie Ihre Kleidung ab. Ihr Arzt sieht sich Ihre Haut von der Kopfhaut bis zu den Fußsohlen genau an. Nur so kann er auffällige Hautveränderungen erkennen. Dafür benötigt er keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge.

Darüber hinaus gibt Ihnen Ihr Arzt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit der Sonne. Und ganz wichtig: Er wird Sie darüber informieren, welche Krebs-Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen Sie ab welchem Alter machen sollten.

Prävention

Das veränderte Freizeitverhalten, die verstärkte Nutzung von Solarien sowie intensive Sonnenurlaube rund ums Jahr sind die Hauptgründe für den Anstieg der Hautkrebserkrankungen in den letzten Jahrzenten. Dabei sind Schäden durch UV-Strahlung ganz einfach zu vermeiden, wenn die wichtigsten Regeln beim Umgang mit der Sonne beachtet werden. Die Kernbotschaft dabei ist: Sonnenbrand vermeiden!

Beachten Sie, dass einige Körperstellen besonderen Schutz brauchen. Diese sog. Sonnen-Terrassen bieten die größte Angriffsfläche. Dazu gehören die unbehaarte Kopfhaut (oder Scheitel), der Nasenrücken, die empfindlichen Augenpartien, Wangen, Ohren, Lippen, Schultern, Rücken, Dekolleté sowie Fußrücken. Halten Sie diese Bereiche möglichst bedeckt oder verwenden Sie eine Sonnencreme mit besonders hohem Lichtschutzfaktor.

Die wichtigsten Sonnenschutzmaßnahmen im Überblick:

  • Verhaltensweisen ändern
  • Mittagssonne meiden
  • Schatten suchen
  • Schützende Kleidung tragen
  • Sonnencreme benutzen
  • Auf den UV-Index achten
  • Sonnenschutz nicht vernachlässigen
  • Sonnenstudios meiden

Verhaltensweisen ändern

Für viele Menschen sind lange Sonnenbäder und Sonnenbrände völlig normal. Gebräunte Haut steht oft als Zeichen für Attraktivität und Gesundheit. Leider übernehmen gerade Kinder und Jugendliche dieses Verhalten. Die Erkenntnis, dass es verschiedene Hauttypen gibt und dass jeder mit seiner individuellen Hautfarbe schön aussieht, ist schon der erste und wichtigste Schritt zum maßvollen Umgang mit der Sonne.

Mittagssonne meiden

In der Mittagszeit ist die Sonne am intensivsten. Halten Sie es wie die Südländer mit ihrer Siesta. Meiden Sie die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Daneben hängt das Ausmaß der schädigenden Wirkung von UV-Strahlung natürlich auch von der geographischen Lage, Witterungseinflüssen sowie der Jahreszeit ab. So ist ein Sonnenurlauber mittags auf Gran Canaria fast der doppelten UV-Strahlung ausgesetzt wie zur selben Zeit in München. Mit anderen Worten: Auf den Kanaren ist die UV-Strahlung fast doppelt so intensiv wie bei uns.

Schatten suchen

Halten Sie sich möglichst im Schatten auf, vor allem in der Mittagszeit, wenn die Sonne am höchsten steht. Bedenken Sie auch, dass Schatten die UV-Belastung um bis zu 50 % reduziert. Durch Reflexionen und Umgebungsstrahlung sind Sie also auch unter Sonnenschirmen, Bäumen oder Markisen noch einem Teil der UV-Strahlung ausgesetzt.

Schützende Kleidung tragen

In der Sonne nicht aus-, sondern anziehen. Eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe bietet Schatten für Augen, Ohren, Gesicht und Nacken. Sonnenbrillen mit 100 % UV-A- und UV-B-Schutz reduzieren die Gefahr von Augenschäden. Die Kleidung sollte möglichst langärmelig, dichtgewebt sein und locker sitzen. So bietet sie den besten Schutz. Im Handel gibt es spezielle UV-Schutz-Kleidung, die aus einem angenehmen, atmungsaktiven und schnell trocknendem Material hergestellt wird. Eine Liste mit Anbietern finden Sie hier.

Sonnencreme benutzen

Tragen Sie 30 Minuten vor dem Sonnenbad reichlich wasserfeste Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 20 auf alle unbedeckten Körperstellen auf. Cremen Sie regelmäßig nach, vor allem nach dem Baden. Durch Wasser, Schweiß sowie Sand reibt ein Teil der Creme ab, selbst wenn sie wasserfest ist. Bedenken Sie, das Nachcremen verlängert nicht die Schutzwirkung, sie erhält sie nur. Und bedenken Sie bitte, dass Sonnenschutzmittel, wie eine Studie der International Agency for Research on Cancer (IARC Handbook of Cancer Prevention) gezeigt hat, zwar vor Sonnenbrand schützen, nicht jedoch vor Hautkrebs!

Auf den UV-Index achten

Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Aktivitäten im Freien den UV-Index. Halten Sie zur Vorsicht eine Kopfbedeckung, T-Shirt und Sonnencreme bereit.

Sonnenschutz nicht vernachlässigen

Viele Menschen bekommen einen Sonnenbrand, weil sie Sonnenschutz bei einigen Gelegenheiten unnötig finden, z. B. auf Balkon oder Terrasse, im Garten-Café um die Ecke, beim Mittagsspaziergang, beim Treffen mit Freunden zum Grillen oder bei Spiel und Sport im Freien. Sensibilisieren Sie Ihren Blick dafür, wie lange Sie sich täglich ungeschützt der Sonne aussetzen.

Sonnenstudios meiden

Die zusätzliche UV-Belastung im Solarium zu rein kosmetischen Zwecken ist nicht zu empfehlen, vor allem nicht zur Vorbereitung auf den Sonnenurlaub. Denn dies belastet nicht nur Ihre Geldbörse, sondern Sie zahlen mit jeder zusätzlichen Besonnung auch kräftig auf Ihr „Hautkrebskonto“ ein.

Gemeinschafts­praxis Kaesmacher

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Tel.0 21 83 - 42 02 90
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Veränderte Sprechzeiten

 Liebe Patient*innen,

bei weiterhin bestehendem Personalmangel sehen wir uns gezwungen, unsere Sprechzeiten ab 01.09.2022 zu verändern:

Montag- bis Freitagvormittag:  08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag- und Donnerstagnachmittag:  14:30 – 18:00 Uhr 

sowie nach Vereinbarung

Zu Verbesserung der Praxisabläufe und Verhinderung langer Wartezeiten bitten wir Sie folgendes zu beachten :

 

  1. Bestellung von Rezepten und Überweisungen u.a. bitte online über unsere Homepage oder über ausliegende Bestellscheine

            Bündeln Sie bitte die Bestellung auf 1- 2x/ Quartal wenn möglich!!

  1. Facharzttermine werden von uns ausschliesslich bei ärztlich angeordneter Dringlichkeit getätigt  
  2. Akuttermine (10 Minuten ) können täglich online unkompliziert über unsere Homepage gebucht werden

Weitere Terminanfragen bitte unkompliziert per Email mit genauen Angaben

siehe auch Punkt 4

  1. Sollten Sie uns ohne Termin vor Ort kontaktieren, werden wir selbstverständlich Ihr Anliegen nach medizinischer Dringlichkeit mit ärztlicher Absprache terminieren 

(sofort Notfall, am Tag selber oder Folgetag usw. )

Beschreiben Sie bitte immer möglichst genau die Art und Heftigkeit der Ihrer Beschwerden, die Dauer (seit 3 h oder 5 Tagen etc.), ob und welche Maßnahmen Sie und mit welchem Erfolg ggfls. unternommen haben wie Schmerzmittel usw.  und ob Sie eine Krankmeldung benötigen                                                    

Wir werden weiterhin bestmöglichst für Sie da sein!

Bedenken Sie, dass die Einschränkungen bedingt sind durch den zunehmenden Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen. Wir alle tragen die Verantwortung, das bestehende Personal durch respektvollen sowie wertschätzenden Umgang in Ihrem Beruf zu erhalten.

Wir zählen wie immer auf Ihre freundliche Mitarbeit! 

Ihr gesamtes Praxisteam der Gemeinschaftspraxis (BAG) Kaesmacher

Online-Terminbuchung für Akuttermin – ab sofort!

Ab sofort ist es möglich auf unserer Homepage für Akuttermine eine Online-Terminbuchung durchzuführen.
Frühestens 5 Tage vor dem gewünschten Akuttermin kann die Buchung getätigt werden.
Die Dauer der Akuttermine beträgt 10 min und ist akuten Beschwerden vorbehalten.

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