Bahnstr. 51 41569 Rommerskirchen Tel.: 0 21 83 - 42 02 90
Gemeinschafts­praxis Kaesmacher, Rommerskirchen
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Öffnungszeiten


Mo.08:00-12:00
Di.08:00-12:00 | 14:30-18:00
Mi.08:00-12:00
Do.08:00-12:00 | 14:30-18:00
Fr.08:00-12:00
u. nach Vereinbarung

Schweinegrippe – H1N1

Wichtige Internetseiten zur Schweinegrippe:

www.rki.de.

Informationsblatt für Neue Influenza A/H1N1:

Übertragung und Ansteckungsdauer

Nach derzeitigem Wissensstand wird dieses neuartige Grippevirus, wie auch die alljährlich wiederkehrende Grippe (Influenza) durch Tröpfchen (Husten, Niesen, etc.) auf andere Menschen übertragen. In der Regel dauert es ca. 1 bis 7 Tagen bis nach einer Ansteckung die ersten Krankheitszeichen auftreten. Wichtig ist zu wissen, dass auch schon 1 Tag vor dem Erkrankungsbeginn, dann wenn man sich also noch gesund und wohl fühlt, schon Erreger ausgeschieden werden und andere Menschen angesteckt werden können. Weiterhin werden die Grippeviren noch bis zu 7 Tagen nach dem Erkrankungsbeginn vom Erkrankten ausgeschieden (bei Kindern sogar bis zu 10 Tagen).

Krankheitsbild und KrankheitsverlaufAuch wenn die gemeldeten Erkrankungen in Europa nach derzeitigen Erfahrungen in der Regel eher milde verlaufen, kann dieses neue Grippevirus schwerwiegende oder sogar tödliche Erkrankungen hervorrufen. Nachfolgend sind die typischen Krankheitszeichen aufgeführt:

  • plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl
  • Fieber ≥ 38 °C oder Schüttelfrost
  • Schnupfen oder verstopfte Nase
  • Halsschmerzen
  • Husten oder Atemnot
  • Muskel-, Glieder- und/ oder Kopfschmerzen

BehandlungsmöglichkeitenFür Personen, die an der Neuen Influenza erkrankt sind, ist eine Behandlung mit antiviralen Arzneimitteln, den sog. Neuraminidasehemmern, für 5 Tage vom behandelnden Arzt in Erwägung zu ziehen. Nach bisherigem Kenntnisstand zeigen die Präparate Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) eine gute Wirksamkeit. Da auch diese Medikamente Nebenwirkungen zeigen oder sich u. U. mit anderen Medikamenten, die sie einnehmen, nicht vertragen können, müssen diese Medikamente von einem Arzt verordnet werden!

Verhaltensregeln

Bei Krankheitsverdacht oder Kontakt zu einer Personen mit einer möglichen oder bereits festgestellten Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) Infektion, sollten Sie vorsichtshalber die nachfolgenden Empfehlungen befolgen.

Bitte achten Sie im Verlauf der nächsten 7 Tage darauf, ob bei Ihnen eines oder mehrere der o.g. Krankheitszeichen auftreten!

Falls Sie in dieser Zeit eines dieser Krankheitszeichen an sich bemerken:

Suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf, so dass dieser Sie untersuchen, entsprechende Diagnostik (Rachen- und Nasenabstriche) durchführen und gegebenenfalls behandeln kann. Bitte weisen Sie vorher den Arzt telefonisch auf Ihr Anliegen hin, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können, und bringen Sie ihm dieses Informationsblatt mit!

  • Informieren Sie bitte unverzüglich auch das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes, das Ihnen dann beratend für das weitere Vorgehen zur Seite steht. (Auch der Arzt wird sich seinerseits an das Gesundheitsamt wenden!)
  • Reduzieren Sie möglichst sofort den Kontakt zu anderen Personen, insbesondere krankheitsanfälligen Personen wie etwa Personen mit geschwächter Abwehr, pflegebedürftige Personen, Ältere, chronisch Kranke oder Säuglinge.
  • Bitte achten Sie auf die Einhaltung einer guten persönlichen Hygiene zur Reduktion des Übertragungsrisikos und weisen Sie auch Ihre Haushaltsmitglieder darauf hin. Hierzu zählen insbesondere:
  • Eine sorgfältige Händehygiene (häufiges Waschen mit Seife), d.h. insbesondere vor jedem körperlichen Kontakt zu nicht erkrankten Haushaltsmitgliedern. Die nicht erkrankten Haushaltsmitglieder sollten ihrerseits insbesondere nach körperlichem Kontakt zum Erkrankten auf eine sorgfältige Händehygiene achten,

Hustenhygiene (z.B. beim Husten Abstand zu anderen Personen halten; in ein Taschentuch oder den Ärmel, aber nicht in die Handfläche husten),

Mund-Nasenschutz für den Erkrankten (soweit dieser toleriert wird) und die pflegende Person im Haushalt, so lange der Abstand zwischen erkrankter Person und Haushaltskontakt weniger als ca. 2 m beträgt,

wenn räumlich möglich: Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern,

kein gemeinsames Einnehmen der Mahlzeiten, d.h. entweder räumlich oder zeitlich getrennt von den nicht erkrankten Haushaltskontakten

  • Sollten Sie besonders engen Kontakt zu der betroffenen Person gehabt haben, wird das Gesundheitsamt weitergehende Maßnahmen mit Ihnen und Ihrer Familie besprechen.
  • Sobald die Laborergebnisse vorliegen und entschieden werden kann, ob Sie sich mit dieser Neuen Grippe angesteckt haben oder nicht, wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Weitere Informationen zum Thema finden auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.
Weitere Informationen zu den persönlichen Hygienemaßnahmen sind im Internet unterÖffnet externen Link in neuem Fenster https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/gesundheitsamt/formulare-publikationen/index.html und über die Bürger-Hotline unter der Rufnummer 02181 601-5312 erhältlich.
Wir danken für Ihre Mithilfe, die Verbreitung dieser neuen Erkrankung zu verhindern, sowie Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.

Gemeinschafts­praxis Kaesmacher

Bahnstr. 51 (Haus der Gesundheit)
41569 Rommerskirchen

Tel.0 21 83 - 42 02 90
Fax0 21 83 - 42 02 96
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