Elektronische Patientenakte? – nein danke!
Widerspruchs-Generator hilft
Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Ärzte und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patienten zu füllen.
Derzeit verschicken die Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben.
Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die äußerst sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.
Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ einen Widerspruchs-Generator auf der Webseite https://widerspruch-epa. de zur Verfügung. Das Bündnis besteht überwiegend aus Organisationen von Datenschützern, Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten.
Großes Werbeversprechen für die „ePA für alle
„Die übermäßig positive Darstellung durch Krankenkassen und Politik können wir so nicht stehen lassen“ sagt Dr. Simone Connearn vom Bündnis Widerspruch ePA. „Auf unserer Website bieten wir daher neben dem Widerspruchs-Generator auch kritische Aufklärung über die ePA. damit jeder Versicherte eine fundierte Entscheidung über seine medizinischen Daten treffen kann.“
Die ePA erfüllt ihre Versprechungen nicht!
„Die zentrale elektronische Patientenakte kommt mit großen Ankündigungen“, so Dr. Silke Lüder, Ärztin für Allgemeinmedizin. „Rettung im Notfall, bessere Medizin für alle, mehr Zeit für die Behandlung, keine Arzneimittelnebenwirkungen oder Doppeluntersuchungen mehr, das alles hören wir seit 20 Jahren und nichts hat sich bisher erfüllt.
Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung, die Schweigepflicht wird faktisch abgeschaft!
Auch ist die ePA keineswegs barrierefrei, große Teile der Bevölkerung werden ausgegrenzt: Menschen mit Einschränkungen oder ohne modernes Handy, wenig technikaffine und ältere Menschen werden ihre Daten keineswegs selbst managen können“ kritisiert Lüder.
Widerspruchs-Generator schützt die informationelle Selbstbestimmung
Der Widerspruchs-Generator unterstützt die Versicherten bei den beiden gesetzlich vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeiten vor der Einführung der ePA:
● gegen die ePA insgesamt oder
● nur gegen die automatisierte Befüllung der ePA mit den Abrechnungsdaten der Krankenkassen.
Unabhängig von der ePA bietet der Generator eine weitere Widerspruchsmöglichkeit: Krankenkassen dürfen künftig die Abrechnungsdaten der Versicherten für personalisierte Empfehlungen auswerten.
Auch hiergegen kann man mithilfe des Generators widersprechen.
Der Widerspruch beeinträchtigt nicht die medizinische Versorgung
Ärzte und Psychotherapeuten speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren
praxisinternen Akten. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt so auf jeden Fall gewahrt.
Die Patienten haben jederzeit Anspruch auf die Herausgabe ihrer Akte, hierfür ist keine zentralisierte Speicherung in der ePA notwendig.
Kontakt
E-Mail: kontakt@patientenrechte-datenschutz.de
Ansprechpartner für Rückfragen
Jan Kuhlmann (Vorsitzender Patientenrechte und Datenschutz e.V.), Tel. 0151 23278225
Weitere Informationen:
https://widerspruch-epa.de/